
Die Größe der Aufklärung bestand immer darin,
daß rationale Argumente ihren Wert haben,
unabhängig davon, Wer sie ausdrückt.
(Slavoj ZIZEK, geb. 1949, Slowenischer Philosoph)
Ansprache von Dr. Josef HINGERL (Rechtsanwalt) über die verlogene Zeit und die mangelnde Aufarbeitung
Foto: ClassicStock / alamy.de
Sind Beiträge oder Videos nicht mehr aufrufbar, sind sie der alltäglichen Zensur anheimgefallen,
im besten Deutschland aller Zeiten; ich sorge in jedem Fall für Wiedereinstellung oder Ersatz.
AUCH WENN DIE WAHRHEIT GELÖSCHT WIRD, SIE WIRD HERAUSKOMMEN.
Quelle : Blickwinkel 22.06.2024 auf YT
Corona im Spiegelbild klinischer Daten. Eine ernüchternde Bilanz
Corona im Spiegelbild klinischer Daten. Eine ernüchternde Bilanz
Die Corona-Pandemie im Spiegelbild klinischer Daten einer sächsischen Klinik im ländlichen Raum. Eine ernüchternde Bilanz angesichts offizieller Narrative
Vortrag auf dem Workshop „Covid – Long-Covid – Post-Vac: Pathomechanismen, Diagnose und Therapie.
Neues aus Forschung und medizinischer Praxis“
29.-30.11.2024, veranstaltet von MEthiG e.V.
Daten von 458 an einer sächsischen Klinik stationär behandelten Patienten mit der offiziellen Diagnose „Covid19“ wurden über einen Zeitraum von 25 Monaten (16.03.2020-31.04.2022) erfasst und analysiert. Im Ergebnis zeigen sich eklatante Widersprüche zwischen den offiziellen gesundheitspolitischen und medialen Narrativen bezüglich der Auslastung der Kliniken, der Krankheitsverläufe, der Wirksamkeit der sogenannten Covid19-Schutzimpfugnen und der Sinnhaftigkeit von PCR- und Antigentests und den tatsächlichen erhobenen Befunden.
Die Ergebnisse der hier vorliegenden Stichprobe weisen darüber hinaus eine eindrucksvolle Übereinstimmung mit großangelegten Studien der internationalen Literatur auf.
Stand der Corona-Aufarbeitung - August 2025
Bastian BARUCKER (freier Journalist, Bereich Bildung, Wildnispädagoge) im Gespräch mit Torsten MAHN (Hausarzt und Facharzt für innere Medizin) und Prof. Paul CULLEN (Molekularbiologe, Internist und Labormediziner) über den aktuellen Stand der Corona-Aufarbeitung.
Mahn, der außerdem Mitinitiator der runden Tische für Toleranz und Mitmenschlichkeit der Ärzte für alle Bürger ist, hatte frühzeitig aufgehört, die neuartigen modRNA-Präparate zu verabreichen, weil er den Eindruck hatte, dass seine Patienten sich aufgrund des enormen vorherrschenden Drucks nicht frei für oder gegen die sogenannte Corona-Impfung entscheiden konnten. Als er das publik machte, erlebte er eine Vielzahl negativer Konsequenzen.
Cullen, der außerplanmäßiger Hochschulprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster und Vorsitzender des Vereins Ärzte für das Leben ist, vertritt die Auffassung, dass die modRNA-Produkte vom Markt gehören und die Nebenwirkungen sorgfältig untersucht werden sollten. Diesbezüglich übt er scharfe Kritik am für die Überwachung der Sicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Institut, welches bis heute seiner diesbezüglichen Pflicht nicht ausreichend nachkommt.
Zum Ende dieses Gesprächs geht es vor allem um die Frage, ob und wie die Pandemiepolitik aufgearbeitet wird, und welche Formate was leisten können.
Corona : die Stunde der Wahrheit
Wir brauchen jetzt eine brutalstmögliche Aufklärung des gesamten Corona-Unrechts: Untersuchungsausschüsse, Strafverfahren und eine Wahrheitskommission.
Der Corona-Komplex - Auftakt - was passiert hier eigentlich gerade ?
Der Corona-Komplex - Teil 1 - medizinische Ungereimtheiten
Der Corona-Komplex - Teil 2 - das rechtliche Pandemieregime passe hinten und vorne nicht
Der Corona-Komplex - Teil 3 - Die Pandemie der Panik
Der Corona-Komplex - Teil 4 - der "Great Reset" ist ein technokratischer Putsch
Das nahende Ende einer langen Irrfahrt
ein Gastbeitrag bei Boris REITSCHUSTER
siehe auch unter dem Menüpunkt "JOURNALISTEN"
FÜR DEN TRIUMPH DES BÖSEN
REICHT ES,
WENN DIE GUTEN
NICHTS TUN !
(Edmund BURKE, 1729-1797, Irischer Schriftsteller, Staatsphilosoph und Politiker;
gilt heute als „geistiger Vater des Konservatismus“)
Gentechnik-Skandal - Top-Experten fordern Moratorium - "Das ist kriminell"
In dieser außergewöhnlichen Elefantenrunde spricht Dr. Philipp Gut mit drei ausgewiesenen Experten über offene Fragen der Corona-Aufarbeitung:
🔹 Prof. Dr. Sucharit Bhakdi
🔹 Dr. Helmut Sterz
🔹 Rechtsanwalt Philipp Kruse
Ausgangspunkt ist ein offener Brief, der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde.
Die Gesprächsrunde thematisiert unter anderem:
🔹 fehlende präklinische Sicherheitsprüfungen
🔹 problematische Zulassungsverfahren
🔹 neue Hinweise auf DNA-/RNA-Hybride
🔹 mögliche straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen
🔹 Forderungen nach einem sofortigen Moratorium
🔹 politische und juristische Verantwortung in der Schweiz und international
Das Gespräch liefert Zündstoff – medizinisch, rechtlich und gesellschaftlich – und stellt unbequeme Fragen zur Verantwortung von Behörden, Herstellern und Politik.
Die strafrechtliche Relevanz der Corona-"Schutzimpfung"
Tatbestand
Seit März 2020 leben wir weltweit in einem epidemischen Ausnahmezustand. Das neuartige Corona-Virus SARS-Cov-2 nebst seinen Mutationen hat sich in Deutschland ausgebreitet. Z.Zt. haben wir die 4. Corona-Welle, die in die 5. Omikron-Welle übergeht. Die 7-Tage-Inzidenz betrug in Deutschland zum 01.12.2021 lt. RKI 442,9. Es war eine der höchsten Inzidenzen seit Beginn der Pandemie. Die Inzidenz liegt lt. RKI z. Zt. bei 205,5. Vollständig geimpft sind in Deutschland 71 % entsprechend 59.035.690 Menschen und 37,7 % erhielten bereits eine „Auffrischungsimpfung“ – Stand 29.12.2021.
Um das Infektionsrisiko weitgehend auszuschließen und die Zahl schwerer Verläufe der Covid-Erkrankung zu reduzieren, sind die von den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und andere in 2020 entwickelten Impfstoffe Ende 2020 bzw. Anfang März 2021 von der European Medicines Agency (EMA) bedingt zugelassen worden. Die bedingten Zulassungen sind für ein Jahr gültig und können jährlich erneuert werden. Das ist lt. EMA bereits erfolgt oder wird noch erfolgen, so dass „keine Besorgnis“ bestehe, dass eine bedingte Zulassung in der EU auslaufe.
Aus den Zulassungspapieren der EMA ergibt sich, dass alle derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe der Verhinderung einer Covid-19-Erkrankung dienen. Zum Einfluss der Impfung auf die Übertragung und Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 Virus in der Gemeinschaft ist lt. EMA nichts bekannt. Die Verträge der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland mit den Impfstoffherstellern enthalten folgende Haftungsfreistellungsklausel:
„Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind ………. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, BioNTech/Pfizer und deren verbundene Unternehmen ( ………….) von und gegen Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“
Bereits vor Zulassung der Impfstoffe haben die politischen Vertreter von Bund und Ländern das Ziel verkündet, durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung reduzieren zu wollen, der Geimpfte müsse eine wirksame Immunisierung erhalten, so dass er bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spiele. Die Regierungen in Bund und Ländern und die Gesundheitsbehörden der Länder einschließlich der Regierungsinstitute RKI, Paul-Ehrlich-Institut, Ständige Impfkommission, Leopoldina und weitere Organisationen haben massiv für die Impfung geworben – impfen sei der Schlüssel im Kampf gegen Corona – und sie haben damit erreicht, dass 71 % der Menschen in Deutschland inzwischen vollständig geimpft sind.
Da die Immunisierungswirkung der Impfung nach 3–6 Monaten erheblich bis ganz nachlässt, setzen sich die vorstehend Genannten für eine 3. Impfung – Booster-Impfung – ein, die spätestens alle 6 Monate wiederholt werden müsse, um eine ausreichende Immunisierung sicherzustellen.
Bei ihren unzähligen Apellen und vielfältigen Maßnahmen, die Menschen für die Corona-Schutzimpfung zu gewinnen, werden die Regierenden vorbehaltlos von den Mainstream-Medien unterstützt. Da diese Bemühungen bei den verbliebenen 30 % der Bevölkerung bisher nicht zum Ziel geführt haben, werden die Ungeimpften durch die 2- bzw. 3-G-Regel ausgegrenzt und von fast allen Angeboten des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens ausgeschlossen bis hin zur Ausgangssperre. Selbst die Ausübung des Berufes wird von der Impfung abhängig gemacht, zumindest muss der Ungeimpfte sich seinen Arbeitsplatz durch einen Corona-Antigen-Schnelltest täglich sichern.
Diese Ungleichbehandlung wird ergänzt durch eine Stigmatisierung der Ungeimpften von Politik, Mainstream-Medien, ärztlichen und gesellschaftlichen Institutionen. Die Ungeimpften werden für die 4. Corona-Welle verantwortlich gemacht und dafür, dass das öffentliche und gesellschaftliche Leben nach wie vor durch die „unerlässlichen“ staatlichen Verordnungen stark eingeschränkt werden muss. Politik und Medien schüren eine geradezu pogromartige Stimmung in der Gesellschaft, indem sie die Ungeimpften als Sündenböcke und Volksschädlinge brandmarken.
Mit diesem Bündel von Maßnahmen, begleitet von hasserfüllten Schuldzuweisungen gegen die Impfgegner, wird ein massiver Impfzwang aufgebaut, der dazu führt, dass sich immer mehr Menschen in ihr unvermeidbares Schicksal fügen. Der mittelbare Impfzwang wird aufrechterhalten, trotz einer Vielzahl von Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Impfstoffe zur Bekämpfung der Pandemie als mehr oder weniger untauglich erwiesen haben und Impfnebenwirkungen verursachen in einer Größenordnung, wie es sie im Vergleich zu anderen Impfungen bisher nicht gegeben hat.
Die Studien weisen nach, dass die Impfwirksamkeit gegen symptomatische Infektionen für drei in der EU zugelassene Impfstoffe – BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca – bereits nach 4–5 Monaten negativ wird, d. h. die Geimpften werden anfälliger auf symptomatische Infektionen als Ungeimpfte.
Nach Berichten der amerikanischen (Center for Disease Control and Prevention) und britischen (Public Health England) Gesundheitsbehörden vom 06.08.2021 sind Geimpfte und Ungeimpfte gleich ansteckend. Die Ct-Werte und dementsprechend die Viruslast bei ungeimpften und geimpften Personen seien ähnlich. Dieses Ergebnis wird durch weitere amerikanische und britische Studien bestätigt.
Die Wochenberichte des Robert-Koch-Institutes zeigen den progressiven Verlauf der Zahl der Impfdurchbrüche, zutreffender des Impfversagens. Im Zeitraum von KW 30 bis KW 45 hat sich die Zahl des Impfversagens auf das 25-Fache erhöht, obwohl die Impfquote nur um reichlich 5 % gestiegen ist. Im Wochenbericht des RKI vom 18.11.2021 werden für die Altersgruppe mind. 60 Jahre (im Zeitraum KW 42/45) die Anteile der Geimpften mit 61,6 % bei den symptomatischen Fällen, mit 44,8 %, bei den Hospitalisierten, mit 37,78 % auf Intensivstationen Betreuten und mit 42 % bei den Covid-Todesfällen angegeben. Zusätzlich treten außergewöhnlich häufig nach der Impfung unerwünschte Nebenwirkungen auf.
Die Jahreshöchstzahl von Impftoten in Deutschland nach einer Impfung im Zeitraum 2000 bis 2020 betrug 41 in 2009, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 in nur 9 Monaten waren es bisher 1.802 Impftote.
Nach den Daten des amerikanischen Meldeportals für unerwünschte Impfnebenwirkungen VAERS (Vacchine Adverse Event Reporting System) von 2010 bis 2021 Stand 12.11.2021 lag die Höchstzahl der Impf-Toten nach einer Grippe-Schutzimpfung 2019 bei 204 und bei der Pneumokokken-Impfung 2016 bei 174, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 bei bisher 19.640 Impf-Toten. Bezogen auf die Jahresmittelwerte bedeutet dies bereits jetzt, dass 189-Fache zur Grippe-Impfung und das 170-Fache zur Pneumokokken-Impfung.
Die Daten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für die Jahre 2015 bis 2020 ergaben für die Influenza-Impfstoffe eine durchschnittliche Anzahl der angegebenen Impfkomplikationen mit tödlichem Ausgang von 70,3 bei jährlich durchschnittlich verabreichten 64 Millionen Impfdosen. Dies ergibt eine Impfsterblichkeit bezogen auf 1 Million Einwohner bei der Grippe-Schutzimpfung von 1,1. Bei der Corona-Impfung sind nach derselben Primärdatendatei der EMA für die Impfstoffe (BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen) bei in der EU 313 Millionen geimpften Personen (bis 18.11.2021) 18.229 Impftote zu beklagen. Dies entspricht einer Impfsterblichkeit (wieder auf 1 Million Einwohner bezogen) bei der Corona-Impfung von 58,2. Dies ist das 53-Fache gegenüber der Grippe-Schutzimpfung. Noch wesentlich deutlicher wird das Ergebnis, bei zeitlicher Einordnung. Bei der Grippeimpfung wurden durchschnittlich 5,86 Impf-Tote/Monat gemeldet, bei der Corona-Impfung sind es 1.720 Impf-Tote/Monat, das ist das 293-Fache.
Ein Jahr nach bedingter Zulassung der Corona-Impfstoffe erweisen sich diese in epidemiologischer, virologischer und immunologischer Hinsicht wie die vierte Welle mit ihren höchsten Inzidenzwerten seit Beginn der Pandemie nachdrücklich zeigt zunehmend als kontraproduktiv und sind unter Umständen ursächlich für die Übersterblichkeit in Deutschland seit September diesen Jahres. Die neuesten Panikmeldungen malen eine Omikron-Welle an die Wand, die alles bisher Erlebte – trotz Impfung – übertreffen werde. Der indirekte Impfzwang erweist sich als schiere Verzweiflungstat der politisch Verantwortlichen.
Es ist zu prüfen, ob sich die Politiker und die Verantwortlichen in den Behörden und Institutionen, die die von der Politik verordnete Impfung umsetzen sowie die Journalisten und Redakteure in den Leitmedien insbesondere ARD und ZDF, die massiv mit dem Mittel der Diskriminierung und Diffamierung den impfunwilligen Teil der Bevölkerung zur Impfung zwingen wollen bzw. bereits gezwungen haben, sich einer Nötigung, einer gefährlichen, einer schweren oder einer Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht haben.
Rechtliche Würdigung
Die Handlungen könnten die Straftatbestände einer Nötigung § 240 StGB, einer vorsätzlichen Körperverletzung § 223 StGB, einer gefährlichen vorsätzlichen Körperverletzung § 224 StGB, einer schweren Körperverletzung § 226 StGB oder einer Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB erfüllen.
Täter der strafbewehrten Handlung können sein die Politiker, die einen strafbewehrten Impfzwang ausüben. Beihilfe hierzu leisten alle Personen, die entweder die Impfungen durchführen oder in anderer Weise dazu beitragen, dass Menschen sich impfen lassen.
Täter ist, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat durch einen anderen begeht, also die Tatbestandsmerkmale nicht oder nicht sämtlich durch unmittelbar eigenes Handeln verwirklicht, sondern sich dazu eines „Werkzeugs“ bedient, indem er unter Umständen über sein „Werkzeug“ eine Nötigungsherrschaft ausübt. Dieser Hintermann hat eine die Tat beherrschende Stellung gegenüber seinem „Werkzeug“. Dies betrifft in dem hier zu untersuchenden Fall die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft, d. h. das Werkzeug – der Tatmittler – ist einem staatlichen Machtapparat unterworfen, der ihn zwingt, die Tat unmittelbar durch eigenes Handeln zu verwirklichen.
Beihilfe ist eine dem Täter vorsätzlich geleistete Hilfe zur Begehung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat. Hier ist im Kontext der Durchsetzung des mittelbaren Impfzwanges die sogenannte psychische Beihilfe strafrelevant, d. h. eine unterstützende Bestärkung von Tatplan, Tatentschluss oder Tatausführungswillen. Sie hat eine objektiv fördernde Funktion für die Willensrichtung des Täters und die Umsetzung des Tatentschlusses. Die psychische Beihilfe ist eine quasi abgeschwächte Anstiftung. Es genügt, dass sie die Tathandlung des Haupttäters erleichtert oder fördert.
Nötigung § 240 StGB
Mit der Einführung der 2- bis 3-G-Regel üben die politisch Verantwortlichen einen indirekten Impfzwang aus. Sie nötigen die Nichtgeimpften durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Duldung, d.h. Impfung. Ihre Bedrohung begleiten sie mit einer Diffamierung der Ungeimpften als Covidioten, Coronaleugner, Tyrannen, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler etc. Ein empfindliches Übel ist jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung in der Außenwelt.
Der Ausschluss der Ungeimpften durch die 2-G- und 3-G-Regel wird von den Ungeimpften als nachteilige Veränderung ihrer gesellschaftlichen Bedingungen empfunden. Sie sind in weiten Bereichen vom gesellschaftlichen und öffentlichen Leben ausgeschlossen. Ihre Berufstätigkeit wird erschwert oder unter Umständen sogar unmöglich gemacht. Diese Einschränkungen sind auch als empfindlich einzuordnen, denn sie berühren nahezu alle Lebensbereiche des Betroffenen erheblich, so dass die Anordnung der 2-G- oder 3-G-Regel oder die verordneten Kontaktverbote und die Ausgangssperre geeignet erscheinen, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren, d. h. dem Zwang nachzugeben. Die von den verantwortlichen Politikern verfügten 2-G- und 3-G-Regeln einschließlich Ausgangs- und Kontaktverboten erfüllen den objektiven Tatbestand des § 240 StGB.
Diese Handlung ist rechtswidrig, wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Schutzwirkung der Impfung, aber insbesondere der Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge ist es als verwerflich anzusehen, einen Menschen unter Auferlegung eines empfindlichen Übels zwingen zu wollen, sich impfen zu lassen.
Die Rechtswidrigkeit der Nötigung ist evident, da der Einsatz des Nötigungsmittels – Entzug der vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte – zu dem angestrebten Zweck – Hinnahme einer Impfung mit unter Umständen tödlichen Folgen – sich als verwerflich darstellt.
Verwirklicht ist eine Nötigung im besonders schweren Fall, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel die Befugnis bzw. die Stellung der politischen Amtsträger missbraucht.
Die verantwortlichen Politiker handeln auch vorsätzlich – bedingter Vorsatz genügt – da es ihnen darauf ankommt, mit ihren Nötigungshandlungen und Diffamierungen die Menschen und nunmehr verstärkt die noch nicht Geimpften zur Impfung zu zwingen. Sie wissen, dass ihr Handeln, Entzug der Grundrechte um einen ärztlichen Eingriff mit unter Umständen tödlichen Folgen zu erzwingen, rechtswidrig ist. Die Nötigung ist vollendet mit der Impfung des Genötigten. Damit haben sich die politisch Verantwortlichen einer Nötigung im besonders schweren Fall schuldig gemacht.
Zu dieser strafbaren Nötigung der Amtsträger könnten die Journalisten und Redakteure der entsprechenden Medien psychische Beihilfe geleistet haben. Die Medienvertreter unterstützen die Impfkampagne der Amtsträger ohne Einschränkung und verstärken den Druck auf Impfunwillige indem sie zum Mittel der Diffamierung greifen. Impfunwillige werden als Schuldige für die weiterhin bestehende Pandemie benannt. Ihnen wird Egoismus, fehlende Solidarität bis hin zur Tyrannei vorgehalten. Die Journalisten und Redakteure sowie die Vertreter von Ärzteverbänden, staatlichen Organisationen, privaten Institutionen bis hin zur Kirche unterstützen die von den Amtsträgern geschaffene Nötigungslage, den indirekten Impfzwang ohne Einschränkung und fordern eine staatliche Impfpflicht, die notfalls mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen sei. Damit erfüllen sie alle Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und machen sich einer Beihilfe zur Nötigung im besonders schweren Fall strafbar.
Körperverletzung § 223 ff. StGB
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, ist strafbar. Die Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den objektiven Tatbestand der Körperverletzung.
Der tatbestandsmäßige ärztliche Eingriff kann insbesondere durch Einwilligung gerechtfertigt sein. Diese Einwilligung bezieht sich grundsätzlich jedoch nur auf eine, nach den anerkannten Regeln der Kunst (Lege Artis) durchgeführte Heilbehandlung. Die Impfung soll den Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen und insbesondere dazu beitragen, dass nach einer Infektion der Krankheitsverlauf erheblich gemildert wird. Diesen Zweck erfüllt die Impfung nur eingeschränkt.
Es ist deshalb bereits fraglich, ob Geimpfte eine wirksame Einwilligung überhaupt erteilen können, denn bei der Corona-Impfung handelt es sich wegen ihrer begrenzten Wirkung verbunden mit u. U. schweren Nebenfolgen nicht um eine Heilbehandlung nach den anerkannten Regeln der Kunst.
Zumindest muss die behandelnde Person den zu Impfenden nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Schutz der Impfung eingeschränkt ist, dass nicht sicher ist, dass ein schwerer Verlauf einer Covid-19-Erkrankung ausgeschlossen wird, dass es zu schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tod kommen kann, dass die Impfstoffe nur bedingt zugelassen sind und was dies bedeutet und dass die Hersteller für ihre Impfstoffe eine Produkthaftung nicht nur ablehnen, sondern ausdrücklich darauf hinweisen, dass weder die Schutzwirkung noch die Folgen der Impfung zurzeit bekannt sind. Ohne diese Belehrung fehlt es an einer den ärztlichen Eingriff rechtfertigenden Einwilligung.
Die Einwilligung muss in Kenntnis von Grund, Art, Umfang sowie beabsichtigten und möglichen Folgen des Eingriffs erteilt werden. Die ärztliche Aufklärungspflicht hat daher für die Rechtfertigung zentrale Bedeutung. Die Aufklärung hat in der Regel durch ein Aufklärungsgespräch zu erfolgen, das durch eine standardisierte Patientenaufklärung (Formblatt) zwar unterstützt, nicht aber ersetzt werden kann. Die Aufklärung muss gewährleisten, dass den Patienten Gelegenheit zu eigener Überlegung und Willensbildung bleibt. Insbesondere muss die Aufklärung sich auf Risiken und mögliche Nebenfolgen erstrecken, mit denen bei der Art des Eingriffs zu rechnen ist. Ist der Eingriff – bedingte Zulassung der Impfstoffe – per se bedenklich, sind an die Aufklärung besondere Anforderungen zu stellen.
Die mit der Corona-Impfung verbundene Aufklärung beruht auf den vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Formblättern zur Anamnese nebst Einwilligungserklärung und dem Aufklärungsblatt des Robert-Koch-Institutes zur Schutzimpfung gegen Covid-19. In der Einwilligungserklärung wird verwiesen auf das Aufklärungsmerkblatt mit dem Hinweis, dass die zu impfende Person das Aufklärungsmerkblatt zur Kenntnis genommen hat und die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit einem Impfarzt hatte.
Das Aufklärungsblatt umfasst 4 eng beschriebene Seiten. Es enthält eine Vielzahl von Informationen, die selbst von einem Mediziner in vielen Punkten kaum nachzuvollziehen sind. Unabhängig davon bedarf es zum Lesen und zum Verständnis des Aufklärungsblattes eines längeren Zeitraumes.
Entscheidend ist jedoch, dass das Aufklärungsblatt wesentliche Fragen nur unvollständig behandelt bzw. unter der Beachtung einer Vielzahl von Studien unzutreffend beantwortet. So wird zur Wirksamkeit der Impfung behauptet, dass die Impfung mit Covid-19-mRNA-Impfstoffen eine hohe Wirksamkeit bietet gegenüber der vorherrschenden Delta-Variante bis etwa 90 % Schutz der Verhinderung einer schweren Erkrankung. Wissenschaftlich belegt ist, dass dieser Schutz allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant sein kann, nach spätestens 6 bis 7 Monaten statistische Signifikanz verliert und dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können.
Die Impfreaktionen, die nach der Impfung auftreten, werden nicht oder unvollständig benannt. Impfkomplikationen werden als unbedeutend dargestellt. Dass die Impfung den Tod verursachen kann, wird als atypischer Einzelfall bei vorwiegend jüngeren Männern erwähnt. Es wird verschwiegen, dass die Hersteller der Impfstoffe in den Verträgen mit der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eine Haftungsfreistellung vereinbarten und in der Vereinbarung festhielten, dass die Wirkungen der Impfung und die Wirksamkeit nicht bekannt seien und dass auch nicht bekannt sei, welche Nebenfolgen die Impfung haben kann. Insbesondere wird jedoch unterschlagen, dass lediglich eine bedingte Zulassung vorliegt und deshalb über die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen der Impfstoffe ein abschließendes Urteil nicht möglich ist.
Unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung zu einer die Körperverletzung rechtfertigenden Einwilligung ist das Aufklärungsmerkblatt des Robert-Koch-Institutes ungeeignet. Es ist als bewusste Täuschung zu qualifizieren.
Unverantwortlich ist angesichts des gehäuften Impfversagens und der schweren Nebenfolgen einer Impfung bis hin zum Tod, dass in Impfzentren Massenimpfungen durchgeführt werden, die es ausschließen, dass ein Arzt gegenüber der zu impfenden Person das von der Rechtsprechung geforderte Aufklärungsgespräch durchführen kann. Die Einwilligung soll eine individuelle Patientenentscheidung garantieren, die sicherstellt, dass jedem Menschen das letzte Wort zusteht, welche Maßnahmen an seinem Körper ausgeführt werden; ein Wesenselement der Würde des Menschen Artikel 1 Grundgesetz und des Selbstbestimmungsrechts Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass weder das Aufklärungsmerkblatt des RKI noch die Modalitäten einer Massenimpfung ein Aufklärungsgespräch gewährleisten, das zu einer Einwilligung führt, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einer rechtfertigenden Einwilligung genügen können.
Die Corona-Schutzimpfungen erfüllen somit den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung § 223 StGB.
Die Impfung kann eine gefährliche Körperverletzung i. S. d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 sein, da nach den Erfahrungen mit der Impfung diese eine das Leben gefährdende Behandlung darstellt.
Auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung § 226 Abs. 1 Ziff. 3 kann gegeben sein, wenn die Impfung dazu führt, dass die geimpfte Person dauerhaft körperlich oder geistig behindert wird.
Soweit durch die Impfung der Tod des Geimpften verursacht wird, ist darüber hinaus eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB gegeben.
Bleibt die Impfung nebenwirkungsfrei, handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, ein Vergehen. Kommt es jedoch zu gravierenden gesundheitlichen Folgen, dann ist sie ein Verbrechen § 12 StGB.
Für die Strafbarkeit einer vorsätzlichen Körperverletzung ist nicht relevant, ob der Körperverletzung eine Nötigung vorausgegangen ist. Entscheidend ist, dass die Amtsträger und ihre Gehilfen in Kenntnis der teilweise gravierenden Nebenwirkungen der Impfung diese an Millionen Menschen durchführten bzw. durchführen ließen und die Rechtswidrigkeit der damit verbundenen Körperverletzung nicht durch eine wirksame Einwilligung der zu impfenden Person § 228 StGB ausgeschlossen wird, da die unerlässliche Aufklärung vor dem ärztlichen Eingriff nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelt hat, entsprach.
Die Entscheidungsträger in der Politik setzen sich seit Beginn der Corona-Krise massiv dafür ein, das Corona-Virus durch eine Impfung zu bekämpfen. Die Impfung ist für die politisch Verantwortlichen mittlerweile das Allheilmittel, die Ultima Ratio zur Beendigung der von ihnen ausgerufenen epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Zwischenzeitlich tritt die Mehrheit unter ihnen für eine Impfpflicht ein. Sie setzen den staatlichen Machtapparat ein, um ihr Ziel der Impfung durchzusetzen.
Sie fördern mit Subventionen die Herstellung des Impfstoffes. Sie beschaffen den Impfstoff von den Herstellern, sie veranlassen die bedingte Zulassung des Impfstoffes, und nachdem sie ihr Ziel einer möglichst hundertprozentigen Durchimpfung der Bevölkerung noch nicht erreicht haben, setzen sie ihr staatliches Gewaltmonopol ein, um die Impfverweigerer zur Impfung mittelbar zu zwingen. Sie organisieren die Impfzentren und leisten damit für das Gelingen der Tat, der Impfung, den wesentlichen Beitrag. Sie haben die Tatherrschaft. Ihren Tatentschluss setzen sie durch andere, die Organisatoren der Impfzentren und die impfenden Ärzte und Sanitäter um.
Die Amtsträger wissen von der ungenügenden Wirksamkeit der Impfung, sie wissen von den Folgen der Impfung und nehmen diese zur Erreichung ihres Ziels der Durchimpfung ihres Volkes zumindest billigend in Kauf und sie wissen, dass es an einer wirksamen Zustimmung der zu impfenden Menschen fehlt.
Die in der Corona-Pandemie politisch Handelnden haben sich nach §§ 223 ff. StGB strafbar gemacht; sie sind einer millionenfachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.
Ob das Handeln ihrer Werkzeuge – die Organisatoren der Impfzentren, die impfenden Ärzte und Sanitäter – strafrechtlich relevant ist, hängt davon ab, ob diese als doloses oder undoloses Werkzeug der Amtsträger agieren. Es muss angenommen werden, angesichts der Vielzahl von Publikationen zur Corona-Schutzimpfung, dass den Impfenden und den Organisatoren der Impfzentren die negativen gesundheitlichen Folgen einer Impfung bekannt sind und sie wissen, dass es an einer rechtfertigenden Einwilligung der zu Impfenden fehlt. Zumindest war für sie bei Begehung der Tat die fehlende Einsicht, Unrecht zu tun, vermeidbar § 17 StGB.
Es ist von einem bedingten Vorsatz auszugehen, d. h. der Impfende und sich in anderer Weise an der Impfung Beteiligende mag die Tatbestandsverwirklichung weder anstreben noch für sicher halten, jedoch für möglich. Als Gehilfe wird bestraft § 27 StGB, wer vorsätzlich – es reicht bedingter Vorsatz – einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe kann unter Umständen gemäß § 17 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB – vermeidbarer Verbotsirrtum – gemindert werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen sind die Vertreter der Medien, der staatlichen und privaten Institutionen, Einrichtungen und Verbände, die die Impfkampagne der Amtsträger „mit Rat und Tat“ und Impf- und Panikpropaganda fördern, Gehilfen bei deren Straftaten nach §§ 223 ff. StGB im Sinne einer psychischen Beihilfe.
Ob die öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgeber Täter sind oder nur Gehilfen, indem sie von ihren Arbeitnehmern verlangen, sich impfen zu lassen oder das Betreten des Arbeitsplatzes von einem negativen Corona-Antigen-Schnelltest abhängig machen, soll dahin gestellt bleiben.
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ – Bertolt Brecht
Anmerkung der apolut-Redaktion: Wir ermuntern alle deutschen Juristen, sich mit den Ausführungen von Herrn Willemer auseinanderzusetzen und sich ihnen anzuschließen. Die Schweizer Juristen vom Juristen-Komitee.ch kommen mit ihrer Deklaration vom 24. Dezember 2021 zu einem deckungsgleichen Fazit. Die Deklaration beschreibt perfekt die verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierungen in nahezu allen Ländern der Welt.
Literaturverzeichnis / Urteile:
– Thomas Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Sachs, Grundgesetz Kommentar, z. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz Kommentar, Stand Juli 2021, Lieferung 95. Verlag C.H. Beck
– BGH, Urteil vom 14.02.1989 – VI ZR 65/88, NJW 1989, 1533
– BGH, Urteil vom 27.09.1977 – VI ZR 162/76, NJW 1978, 587
– BGH, Urteil vom 11.12.2003 – 3 StR 120/03, NJW 2004, 1054
– Prof. Dr. Dietrich Murswick, Freiheitseinschätzungen für
Ungeimpfte / Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19
Impfzwangs-
04.10.2021, m.w.N.
– Dr. Pieter Schleiter, Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß? m.w.N. / Beitrag Hauptstadt TV
– Ärzte gegen Impfdruck – Offener Brief von 380 Medizinern, reitschuster.de, 16.12.2021
– Pathologie-Konferenz – Tod nach Impfung, reitschuster.de, 17.12.2021
– Österreichische Ärzte verfassen offenen Brief gegen Ärztekammerpräsidenten Szekeres
– Yale – Epidemiologe: Corona-Krise ist eine von den Behörden erzeugte „Pandemie der Angst“, RT.de, 14.12.2021
– Prof. (em) Dr. Peter Dietrich – Bemerkungen zum Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.11.2021 (3 B 374/21)
– BionTech, Moderna, AstraZeneca, § Co.: Die Haftung bei Impfschäden (Teil 1), 02.08.2021, Anwalt.de
– Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller, 23.09.2020, Apotheke ADHOC
– Was ist eine bedingte Zulassung? – Paul-Ehrlich-Institut, 23.04.2021
– Die Welle der Geimpften, into-medico.de
– Neue Daten zur Impfung, indo-medico.de 05.10.2021
– Harvard-Studie beweist: „Weltweite Impfungen hemmen das Virus nicht.“ von Prof. Dr. Ulrich Kutschera, 24.11.2021, reitschuster.de
– Amelung, Irrtum und Täuschung als Grundlage von Willensmängeln bei der Einwilligung des Verletzten, 1998, Arztrecht
– Göbel – Die Einwilligung im Strafrecht als Ausprägung des Selbstbestimmungsrechts, 1992, Golbs
– Jacobs – Einwilligung in sittenwidrige Körperverletzung, Schoeder-FS (2006) 507
– Lahti – Ärztliche Eingriffe und das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, Jung-FS (2007) 511
– Niedermair – Körperverletzung mit Einwilligung und die Guten Sitten, München 1998
– Sternberg-Lieben – Die Strafbarkeit eines nicht indizierten ärztlichen Eingriffs, Amelung-FS (2009)
– Engisch/Hallermann – Die ärztliche Aufklärungspflicht aus rechtlicher und ärztlicher Sicht, 1970
– Oswald, Heilversuch, Humanexperiment und Arzneimittelforschung – Eine systematische Einordnung humanexperimenteller Versuchsbehandlung aus strafbarer Sicht, in: Roxin/Schrotk (Hrsg), Handbuch des Medizinstrafrechts, 4. Auflage 2010, 669
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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Impfschaden und Zahlen - interessantes Interview bei Roger BITTEL (BITTEL TV)
mit Kathrin HAAS - Fachärztin für Allgemeinmedizin (Praxis mit Schwerpunkt für Impfgeschädigte)
Tobias SCHMID - Beratung für Impfgeschädigte über den Landesverband Impfschäden
Tom Lausen - Datenanalyst, Informatiker
Nutzen und Gefahren der sogenannten "Impfstoffe" und Mortalität
Die "Impfstoffe" sind nicht notwendig und nicht effektiv.
die Sterblichkeit von Corona liegt weltweit bei 0,27 %
die Sterblichkeit von Corona liegt nach Prof. IOANNIDIS weltweit bei 0,15 %
offener Brief der BKK Pro-Vita an das Paul-Ehrlich-Institut>
offener Brief zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht von Pflegekräften und Mitarbeitern in der Region Chiemgau
Forderung nach wissenschaftlicher Aufklärung
Harvard Studie in 68 Ländern
Impfpflicht ist verfassungswidrig
John Hopkins Institute Studie Wirksamkeit von lock-downs
Juristen - 10 Gründe gegen Impfpflicht
Krankenhausabrechnungen zu Impfnebenwirkungen
offener Brief Ärzte gegen Impfpflicht
Die Sicherheitsanalysen des Paul-Ehrlich-Instituts
Studie des Israelischen Gesundheitsministeriums
WER NICHTS WEISS,
MUSS ALLES GLAUBEN.
(Marie Freifrau EBNER von ESCHENBACH, 1830-1916, Österreichische Erzählerin, Novellistin und Aphoristikerin)
In ihrer Rede im Jahr 2015 zum 70. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers
Mauthausen zitierte
die Schriftstellerin Christine Nöstlinger
diesen Ausspruch und fügte hinzu: "... auch den größten Unsinn !"
Corona-Protokolle - Was der Berliner Senat wirklich wußte
Der deutsche Datenanalyst Tom Lausen analysiert erstmals die bislang geheimen Corona-Protokolle des Berliner Senats, die durch eine IFG-Anfrage öffentlich wurden. Seine Auswertung zeigt ein Krisenmanagement, das sich früh von eigenen Daten entkoppelte und politische Maßnahmen ohne belastbare Lageanalyse setzte. Schulschließungen, Lockdowns und Impfstrategien seien demnach nicht evidenzbasiert, sondern von Worst-Case-Szenarien, Symbolpolitik und logistischer Zweckmäßigkeit geprägt gewesen. Lausen spricht von methodischer Unreife, fehlender Risiko-Nutzen-Abwägung und einer gefährlichen Verschiebung von medizinischer Aufklärung hin zu Verhaltenslenkung. Die Protokolle liefern damit neue Einblicke in Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten der Corona-Politik.
Corona-Expertenrat - Dokumentarfilm von Aya Velazquez
Wir brauchen eine Aufarbeitung der Corona-Politik in Deutschland. Da die verantwortlichen Politiker, Politikberater und Personen des öffentlichen Lebens, die bei der sozialen Ausgrenzung von Ungeimpften mitgemacht haben, uns Diskurs und Aufarbeitung verweigern, habe ich vorgelegt und einen Dokumentarfilm über die deutsche Maßnahmenpolitik produziert.
Inhaltlicher Aufhänger sind die Protokolle des Corona-Expertenrats der Ampelregierung, die durch den Arzt Christian Haffner freigeklagt und teilgeschwärzt herausgegeben wurden.
In Teil 1: "Die Geheimakte Corona Expertenrat" setze ich mich mit der fragwürdigen Rolle der "Experten" auseinander, die die deutsche Corona-Politik durch ihre Beratungstätigkeit maßgeblich mitbestimmt haben. Im Zentrum stehen soll dabei die Frage, wie es im Winter 2021/22 in Deutschland zu den zahlreichen Grundrechtseinschränkungen, antidemokratischen Entgleisungen wie 2G oder 3G, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Masken- und Testpflichten für Kinder, den Demo- und Berufsverboten kommen konnte - sowie zu den traurigsten, langfristigen Resultaten der deutschen Maßnahmenpolitik: Massive Impfschäden, überdurchschnittlich hohe Krankenstände, sowie eine statistisch signifikante Übersterblichkeit.
Teil 2 - "Epilog - Wie sind wir eigentlich hier hingekommen?" - ist ein Zoom aus der Causa Expertenrat in das "bigger picture": Eine chronologische Zeitreise durch die Jahre 2016-2023. Dabei soll es unter anderem um die Frage gehen, wer die Nutznießer des globalen Pandemie-Regimes waren, warum in Deutschland die politische Stimmung gegen Ungeimpfte so eskaliert ist, wer beim deutschen Maßnahmenregime alles begeistert mit marschiert ist, wer nicht, und warum.
Mein herzlichster Dank geht an den Arzt Christian Haffner, der die Protokolle des Corona-Expertenrats erfolgreich freigeklagt hat, und Mario Martin, der mir das Filmemachen beigebracht hat - sein viel zu früher Tod im letzten Jahr hat mich tief bewegt, daher ist dieser Film Mario gewidmet. Ich danke meinem Audio Editor Linski, meinem wundervollen Sprecher Andreas Sparberg, Stefanie, P3likan, Stefan, Jens, Daddy Boom, I.P., C.E., Bastian Barucker, Matthias von Koblinski, Tom-Oliver Regenauer, den fleißigen Rechercheuren der CORONA RAF und des Social Engineering Archiv, Bobby Rajesh Malhotra, Simon Goddek, Jim Haslam, Snicklink, Philippe Debionne, Earlyhaver, MeowMuhCow, Kevin McKernan, DRASTIC & US Right To Know.
Mein herzlichster Dank geht auch an all jene, die meine Arbeit in den letzten Jahren und Monaten finanziell unterstützt haben und dadurch diesen Film überhaupt erst möglich gemacht haben!
Weitere Dokumentarfilme sind in Planung - Themenschwerpunkte: Lab Leak und Zukunft des zivilen und militärischen "Pandemic Preparedness"-Komplexes, Agenda 21, die SDGs und Agenda 2030. Danke, dass ihr mit euren Spenden meinen unabhängigen Journalismus möglich macht!
Aya Velazquez ist freie Journalistin und Sozial- und Kulturanthropologin
Prof. Stefan Homburg ist Finanzwissenschaftler und ehem. Professor für Öffentliche Finanzen an der Leibniz-Universität-Hannover
Bastian Barucker ist freier Journalist (im Bereich Bildung) und Pädagoge
Aya Velazquez - freie Journalistin
Prof. Stefan Homburg - Professor für Öffentliche Finanzen an der Leibniz-Universität-Hannover (betreibt den Blog: Hintergrund)
Bastian Barucker - freier Journalist, im Bildungsbereich tätig, Wildnispädagoge
mit:
Robert FLEISCHER (Journalist, Filmemacher, Diplom-Dolmetscher, Ufologe
Dirk POHLMANN (Filmemacher, Jurist, Journalist, Philosoph)
Mathias BRÖCKERS (Journalist, Publizist, Polit-Blogger, Autor)
multipolar - Chronologie der RKI-Protokolle
Paul Schreyer (Journalist, Historiker, Autor) und Stefan Korinth - beide Herausgeber vom Magazin multipolar haben die Herausgabe der
RKI-Protokolle eingeklagt
Das Paul-Ehrlich-Institut fertigt angeblich keine Protokolle an
Am 27.11.2025 ist ein Interview mit mir beim kontrafunk über meine Klage bzgl. der «PEI-Protokolle» erschienen. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) behauptet, dass seine zuständige Abteilung (Pharmakovigilanz) während der Corona-Impfkampagne keinerlei Protokolle angefertigt habe.
Quelle: https://kontrafunk.radio/de/sendung-n...
Recherche: https://www.barucker.press/p/pei-kein...
Der Blindflug zum Bundesverdienstkreuz
Datenanalyst und Autor Tom Lausen über Verfehlungen des Paul Ehrlich Instituts bei "RKI-Leaks in Wien"
Aufgetauchte Impfdaten beim PEI sind der blanke Horror
Überraschend ist beim Paul-Ehrlich-Institut ein Datensatz zu „Impf“-Nebenwirkungen hochgeladen worden. Die Chemie-Professoren Dr. Gerald Dyker und Dr. Jörg Matysik
haben sich die Daten genau angeschaut. „Der blanke Horror“, so ihr
Fazit. Ein Gespräch unter anderem auch über Bauernfängerei mit dem „Post
Vac“-Begriff und feige, abgetauchte Wissenschaftsinstitutionen.
Dr. Gerald DYKER (Chemiker, Professor für Metallorganische Chemie an der Ruhr-Universität Bochum)
Dr. Jörg MATYSIK (Chemiker, Professor für analytische Chemie an der Universität Leipzig)
im Gespräch beim "Corona-Ausschuß", 187. Sitzung, "Innernächte" (siehe auch unter dem Menüpunkt "Opera Corona" / Sitzungen)
Am 29.12.2023 sprachen wir mit Dr. Sabine Stebl (Mikrobiologin) und Holger Reißner (Europäischer Wirtschafts-Ingenieur) über die beim PEI durchgeführten Chargenprüfungen. Dem PEI ist ausweislich eigener Veröffentlichungen bewußt, welche Prüfungen durchzuführen sind, es sind viel mehr als die fünf teils oberflächlichen Untersuchungen, die es laut seiner Aussage im Soldatenprozess durchführt. Das PEI ist ISO zertifiziert und hat daher Dokumentationsplflichten einzuhalten. Wir werden nun entsprechende Anfragen beim PEI stellen.
Geheime COVID - Protokolle des Kanzleramts: Die Wahrheit über die Pandemie - Politik
Dr. SABINE C. STEBEL (Mikrobiologin, Autorin)
Die Pfizer-Files - was Pfizer und FDA 75 Jahre verheimlichen wollten
75 Jahre sollten sie unter Verschluss gehalten werden, weit über die Zeit hinaus, in der man den Verantwortlichen hätte habhaft werden können.
Eine Gruppe von mehr als 200 Ärzten, Wissenschaftlern, Professoren und Fachleuten des öffentlichen Gesundheitswesens, konnte vor einem texanischen Bezirksgericht im Januar 2022 die Herausgabe der Pfizer/FDA-Dokumente, also die sogenannten Zulassungsdokumente von der FDA einklagen.
Die FDA ist die US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel. Seither wurden und werden die insgesamt über 300.000 Dokumente von den WarRoom/DailyClout Pfizer Documents Research Volunteers aufgearbeitet. Das ist eine Gruppe von etwa 3.500 hochqualifizierten Labor-Ärzten, Biostatistikern, Pathologen, Anästhesisten, Sportmedizinern, Kardiologen, Wissenschaftlern in der Forschung und viele mehr.
Die Haupt-Initiatoren dieser Aufarbeitung sind zwei in Politik und Medien einflussreiche und bekannte Persönlichkeiten: Die Investigativ-Journalistin Dr. Naomi Wolf, politisch linksliberal zu verorten, und der Filmproduzent, Investmentbanker und Publizist Steve Bannon, politisch den Republikanern verbunden.
Wir freuen uns sehr Euch den Teaser zum Panel 1 "Die Aufarbeitung aus fachlicher Sicht" mit Tom Lausen, Dr. Maria Hubmer-Mogg, Prof. DDr. Martin Haditsch und Moderator Reinhard Jesionek präsentieren zu dürfen. Diese Diskussionsrunde fand im Rahmen der Veranstaltung "RKI-Leaks in Wien" am 27. Oktober in Wien statt. Worum es geht: Die vor Kurzem veröffentlichten RKI-Leaks umfassen die gesamten ungeschwärzten Protokolle des Robert-Koch-Instituts zum Thema Corona inklusive 10 Gigabyte an zusätzlichen Daten. Ihre Analyse offenbart Abgründe, die die Gesellschaft aufarbeiten muss. Politischer Einfluss, fehlende Evidenz, intransparente Abläufe und bewusste Entscheidungen wider besseren Wissens, deuten darauf hin, dass keine wissenschaftliche und ergebnisoffene Suche nach Lösungen stattgefunden hat, sondern eine Behörde sich für politische Entscheidungen missbrauchen ließ. Wir analysieren den aktuellen Forschungsstand zur Auswertung der Protokolle inhaltlich und ihre gesellschaftliche Bedeutung für eine Aufarbeitung der Coronajahre. Was muss die Gesellschaft daraus lernen und wie kann die tiefe Spaltung überwunden werden um einen gesellschaftlichen Heilungsprozess zu initiieren?
mit:
Christine Bauer-Jelinek, 0punkt, Prof. Dr. Stefan Homburg, Roland Düringer und Moderator Reinhard Jesionek
Im Februar 2025 kam durch die Protokolle des RKI-Krisenstabs die Existenz eines weiteren Gremiums ans Tageslicht: Die sogenannte „AG Impfpflicht“. Es handelte sich hierbei um eine interministerielle Arbeitsgruppe, die im Winter 2022 den Gesetzesentwurf zu einer allgemeinen Impfpflicht vorbereitete. Sie bestand aus Abgeordneten der damaligen Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP, unter der Federführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach. Eine breite Auswahl an Ministerien und Behörden war eng in die Vorbereitung des Gesetzesentwurfs eingebunden. Die Leitung der AG oblag der BMG-Unterabteilung 61 “Gesundheitssicherheit”, und fiel damit in das Ressort von Heiko Rottmann-Großner, einer Schlüsselgestalt der Corona-Maßnahmen in Deutschland.
Corona: Fast Alle noch in Amt und Würden - nichts ist aufgearbeitet
ein Beitrag bei den NachdenkSeiten von Tobias Riegel
Die meisten Akteure der Corona-Politik tun so, als sei nichts geschehen und sie erscheinen unangreifbar: Auch als Folge des Medienverhaltens musste bis jetzt kein prominenter Verantwortlicher echte Konsequenzen tragen. Gleichzeitig werden Kritiker der Corona-Politik noch immer diffamiert oder juristisch verfolgt. Nach wie vor steht die Welt bei diesem Thema also politisch-moralisch-medial auf dem Kopf. Wird dieser Zustand nicht geändert, bleibt eine Wiederholung des Desasters wahrscheinlich.
Experten zerpflücken die lockdown-Logik - Corona-Enquete-Kommission Brandenburg - Teil 2
Verhältnismäßigkeit und Folgen der Lockdowns für Kultur, Gastronomie und Wirtschaft
Unter anderem mit:
Lars Hünich (AfD) - Obmann der Enquete-Kommission Brandenburg
Marcel Barz - Wirtschaftsinformatiker
Julia Neigel - Sängerin und Musikerin
Thomas Knott - Vereinsvorsitzender der Mittelstandsinitiative Brandenburg
Wann sprechen wir über Impftote und organisierten Demozid ?
„Diese Aufarbeitung könnt Ihr euch Spahn“, Spahn mit „h“ – titelte der Jurist und Publizist Milosz Matuschek, bereits im Juli diesen Jahres. Die offizielle Methodik, eine zahnlose Enquète-Kommission einzusetzen, schützt die Täter, bereitet ihnen die Möglichkeit, ohne Konsequenzen weiterhin zu lügen und die Gesellschaft in der vermeintlichen Sicherheit zu wiegen: Die da oben kümmern sich schon um eventuelle Vergehen in der Corona-Zeit. Hat sich seither die Rechtsstaatlichkeit gezeigt? Matuscheks Beitrag ist aktuell wie vor drei Monaten, außer, dass Geldorf-Brosius jetzt Emmenegger heißt.
Corona Enquete Kommission - ein Alibi-Handeln
In der Sendung „Informationen am Mittag“ des öffentlich-rechtlichen Deutschlandfunks (DLF) kam die Juristin Andrea Kießling (Uni Frankfurt) zu Wort, Mitglied der Corona-Enquetekommission, welche inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat. Bei mir als Zuhörer weckte das die Erwartung, vielleicht Konkretes, Hoffnungsvolles zu erfahren, was mit der Aufarbeitung einer schlimmen und gemachten Katastrophe zu tun haben könnte. Doch meine Enttäuschung wuchs mit jedem Satz. Mein Fazit formulierte ich phrasenhaft wie die Worte der Enquete-Mitstreiterin: Schön, dass wir mal darüber geredet haben. Vor allem dieses „Wir sind gut durch die Corona-Zeit gekommen“ stieß mir auf und Fragen blieben: Warum gibt es keinen nachhakenden Untersuchungsausschuss? Wieso erfahre ich von etablierten Politikern nicht die Wahrheit, von „umstrittenen“ Medien schon?
Corona-Untersuchungsausschuß in SACHSEN
Während Christian Drosten im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags noch immer ernsthaft Schulschließungen verteidigte, legte der Datenanalyst Tom Lausen im August eine grandiose Nachbetrachtung vor: Kinder waren keine „Superspreader“. Im Gegenteil: Sie infizierten sich seltener und erkrankten auch nur in den allerwenigsten Fällen. Hauptsächlich starben in Sachsen Pflegebedürftige an Corona, wies Lausen anhand von Zahlen eindeutig nach. Auch die Impfung habe daran nur wenig geändert. Statt Risikogruppen effizient zu schützen, beschimpfte Michael Kretschmer die Maßnahmen-Kritiker als „Minderheit von Unvernünftigen“. Die Todeszahlen im europäischen Vergleich von 2020 bis 2024 legen allerdings nahe, dass diese angeblich „Unvernünftigen“ richtiglagen. Denn: Staaten ohne harte Zwangsmaßnahmen kamen im Endeffekt besser durch Corona als Deutschland. Schweden sei ein „überragender Pandemiebewältiger“ gewesen, so Lausen. Statt Zwang setzte Schweden auf Freiheit und Eigenverantwortung. Die Folge: Zwar hatte Schweden im Jahr 2020 eine Übersterblichkeit, aber ab 2021 nicht mehr. In Deutschland dagegen gab es durchweg von 2020 bis 2024 eine Übersterblichkeit.
Einführungs-Vortrag von TOM LAUSEN - Datenanalyst, Informatiker, Sachverständiger, Autor
Todesfälle und Nebenwirkungen nach den Injektionen
In diesem Interview mit Carlos A. Gebauer werden u.a. Fragen nach der Haftung von Politikern, Nebenwirkungen und Todesfälle nach Injektionen und die mittlerweile pervertierten Rechtsmaßstäbe behandelt. Zudem geht Herr Gebauer auf das Phänomen der kognitiven Dissonanz ein, die viele Menschen hinsichtlich Erkrankungen nach der Injektion entwickelt haben.
Carlos A. Gebauer ist Jurist (Fachanwalt für Medizinrecht), Publizist und Schriftsteller.
Link zum Kongress in Luzern:
https://mindful-consulting.ch/termine/
00:01:42 Begrüßung
00:02:30 Millionen von Impfdosen müssen vernichtet werden
00:02:46 Die Injektionen werden den Rechtsstaat noch lange beschäftigen
00:05:53 Nebenwirkungen und Todesfälle nach den Injektionen
00:08:21 Exzessive Zurückhaltung bei der Justiz
00:09:28 Die kognitive Dissonanz in Hinblick auf Nebenwirkungen und Spätfolgen
00:13:43 Die Wissenschaft bestimmt die Wirklichkeit
00:19:05 Der Fall Ötzi
00:21:57 Die Wissenschaft lag in der Vergangenheit oft falsch
00:27:25 Die Frage der Politikerhaftung
00:29:07 Krisenbewältigungskongress in Luzern
00:30:49 Pervertierte Rechtsmaßstäbe
00:35:23 Kontrolliert die Politik die Justiz?
00:37:29 Verfassungsrichter: Aus der Politik ans höchste Gericht
00:40:15 Verabschiedung
Impfstoffnebenwirkungen - eine juristische Analyse
Wie ist die aktuelle Rechtslage für Menschen mit mutmaßlichen Impfschäden? Datenanalyst Tom Lausen hat in den letzten Jahren tief in die offiziellen Akten geschaut und deckt auf, wie Politik, Behörden und Justiz mit der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe umgegangen sind.
In diesem Interview mit Dr. Gerrit Keferstein und Tom Lausen sprechen wir über die juristische Realität, Versäumnisse von PEI & Gesundheitsministerium – und welche **konkreten Handlungsmöglichkeiten Geschädigte jetzt haben.
Das erwartet dich im Video:
Der offizielle Stand der Dinge: Warum das Paul-Ehrlich-Institut selbst einräumte, die Sicherheit der Impfstoffe nicht bewerten zu können.
Formale Angriffspunkte: Warum Betroffene mit emotionalen Appellen meist scheitern – und wie formale Fehler der Behörden neue Chancen vor Gericht eröffnen.
Die Rolle der Ärzte & Politiker: Wer was wusste – und warum es an Aufklärung für Impfärzte mangelte.
Juristische Perspektiven: Welche Stellen verklagt werden können, und worauf es jetzt bei Klagen wirklich ankommt.
Über Tom Lausen:
Tom Lausen ist Gesundheitsdatenanalyst, Buchautor und einer der schärfsten Kritiker der staatlichen Impfkampagne. Mit forensischer Präzision wertet er offizielle Schreiben, Gerichtsdokumente und Abrechnungsdaten aus und macht Missstände sichtbar, die sonst unter der Oberfläche bleiben würden.
Corona: Gehören RKI-Beamte vor Gericht ?
Haben sich Beamte des RKI wie Lothar Wieler in Sachen Corona strafbar gemacht, als sie die Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums umgesetzt haben, obwohl sie andere wissenschaftliche Erkenntnisse hatten?
Der Jurist Prof. Dr. Gerd Morgenthaler hält das für möglich. Denn es gibt eine Remonstrationspflicht für Beamte im Falle einer rechtswidrigen Anweisung des Vorgesetzten. Wer sich nicht beschwert, bleibt verantwortlich.
Zusammen mit seinem Chemiker-Kollegen Prof. Dr. Andreas Schnepf seziert Morgenthaler die Unterwürfigkeit der Behörde abseits von Wissenschaft, Ethik und Recht.
Ein Gespräch auch über korrupte Wissenschaft, die zweite Chance für das Bundesverfassungsgericht und über die Ausrufung eines Notstands ohne jegliche fachliche Legitimation.
Corona: Fast Alle noch in Amt und Würden - nichts ist aufgearbeitet
ein Beitrag bei den NachdenkSeiten von Tobias Riegel
Die meisten Akteure der Corona-Politik tun so, als sei nichts geschehen und sie erscheinen unangreifbar: Auch als Folge des Medienverhaltens musste bis jetzt kein prominenter Verantwortlicher echte Konsequenzen tragen. Gleichzeitig werden Kritiker der Corona-Politik noch immer diffamiert oder juristisch verfolgt. Nach wie vor steht die Welt bei diesem Thema also politisch-moralisch-medial auf dem Kopf. Wird dieser Zustand nicht geändert, bleibt eine Wiederholung des Desasters wahrscheinlich.
RKI-Skandal - jetzt müssen die Corona-Verbrecher auf die Anklagebank
ein Beitrag auf AUF1 mit Stefan MAGNET (Redakteur von Auf1)
Geschäftsadresse war : An der Goldgrube, Mainz
Impfärzte müssen sich warm anziehen
In der aktuellen Ausgabe der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift haben sich die Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Katrin Gierhake und der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer auf S. 2133 ff zur „Ärztlichen Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ geäußert. Das Ergebnis ihrer Analyse wird Impfärzten nicht gefallen.
Nüchterne juristische Analyse mit politischer Sprengkraft einer Atombombe.
Ein
Aufsatz zweier Juristen könnte die gesamte Rechtsgrundlage vieler
Impfungen ins Wanken bringen. Abertausenden Ärzten würden dann
Strafverfahren drohen – und Impfopfer hätten vor Gericht beste Karten.
Warum das so ist, erklärt Mit-Autor CARLOS A. GEBAUER (Jurist,
Fachanwalt für Medizinrecht, Publizist, Schriftsteller) im Interview.
"Jeder Arzt konnte wissen was "hinter der Wand" war. Ehrliche, unabhängige Experten wie Prof. Dr. Sucherit Bhakdi haben sehr früh vor den möglichen Folgen gewarnt. Und auch erklärt nach welchen biologischen Mechanismen diese zustandekommen würden. Außerdem haben viele Ärzte, Experten und Verantwortliche die dann eingetretenen Folgen ignoriert, verheimlicht oder wider besseren Wissen auf andere Ursachen geschoben. Diese Menschen sind alle schuldig und sollten sich vor einem unabhängigen Gericht für ihr fahrlässiges und teilweise kriminelles Handeln verantworten müssen. Anders kann das Vertrauen in die Medizin, die Gesundheitheitsbehörden und Politik nicht wiederhergestellt werden." (Kommentar eines Lesers/Hörers)
Der Europäische Gerichtshof ist der Ansicht, dass Ärzte allein für die Folgen von Covid-Impfungen verantwortlich sind, da es ihnen frei stand, die Injektion zu verweigern
27. Februar 2025
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, die zu einer Impfung gegen Covid gedrängt haben, zivil- und strafrechtlich haftbar.
Der von Professor Frajese vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angestrengte Fall hatte ein überraschendes Ergebnis!
Nach Ansicht des Gerichts sei für die Verabreichung der Anti-Covid-Impfstoffe ein ärztliches Rezept erforderlich. Aber das ist noch nicht alles: Ärzte könnten sich für oder gegen die Verabreichung dieser Medikamente entschieden haben und sogar davon abgeraten haben, sodass die mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung des medizinischen Fachpersonals dem jeweiligen Einzelfall zuzuschreiben ist. Die vom Gericht angeführten Gründe könnten somit die disziplinarischen und strafrechtlichen Verfahren gegen Impfgegner in Frage stellen und im Gegenteil den Ärzten, die „ohne Wenn und Aber“ impfen, schwere Verantwortung zuschreiben und damit auch das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöhen.
„Das Gericht musste, wenn auch nur in einer kurzen Klammer, bestätigen, dass die Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung des Inverkehrbringens ...“verpflichten Ärzte nicht, ihren Patienten diese Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen".
Es bekräftigte den grundlegenden Grundsatz des Rechts auf freie Behandlung und das Recht des Arztes, im Einzelfall und im ausschließlichen Interesse der Gesundheit des Patienten nach Treu und Glauben die geeignetste, sicherste und wirksamste Behandlung zu wählen.
Dieser Passus ist von außerordentlicher Bedeutung, weil er die sowohl vor Gericht als auch in Disziplinarverfahren erhobenen Vorwürfe gegen alle Ärzte, die ihren Patienten von einer Covid-Impfung abgeraten oder sich geweigert haben, sie zu fördern, endgültig entkräftet und damit dem Arzt seine volle Freiheit in der Behandlung wiederherstellt.
https://de.reseauinternational.net/la-cour-de-justice-europeenne-considere-que-les-medecins-seront-les-seuls-responsables-des-consequences-des-injections-covid-car-ils-etaient-libre-de-refuser-dinjecter/Réseau International - Site de réflexion et de réinformation
Der Europäische Gerichtshof ist der Ansicht, dass Ärzte allein für die Folgen von Covid-Impfungen verantwortlich sind, da es ihnen frei stand, die Injektion zu verweigern - Réseau International
von Patrice Gibertie. Nach der EuGH-Entscheidung machen sich sämtliche Gesundheitsfachkräfte zivil- und strafrechtlich haftbar, die auf eine Impfung gegen Covid gedrängt ...
Warnung an Ärzte - Impfung von Kindern und Jugendlichen
Beiträge von BEATE BAHNER (Rechsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin)
Game over! Das war's!
[21 Sep 2022 um 09:10]
Urteil des Obersten Gerichtshofs: Covid Impfstoffe sind keine Impfstoffe
Kaum
jemand hat bemerkt, dass Robert F. Kennedy Jr. den Prozess gegen alle
Pharmalobbyisten gewonnen hat. Covid-Impfstoffe sind keine Impfstoffe.
In seinem Urteil bestätigt der Oberste Gerichtshof, dass die durch die
Covid mRNA-Gentherapien verursachten Schäden irreparabel sind. Da der
Oberste Gerichtshof das höchste Gericht in den Vereinigten Staaten ist,
gibt es keine weiteren Berufungen und die Berufungsmöglichkeiten sind
ausgeschöpft. Robert F. Kennedy betonte in einer ersten Stellungnahme,
dass dies ein Erfolg sei, der nur dank der internationalen
Zusammenarbeit einer großen Zahl von Anwälten und Wissenschaftlern
möglich gewesen sei. Natürlich öffnet dieses Urteil international etwas,
gerade hier in der Schweiz dürfte dieses Urteil Wellen schlagen, denn
die Schweiz hat hier mit ihrer Bundesverfassung eine besondere
Stellung. Zum einen steht der Nürnberger Kodex in der Verfassung mit
Artikel 118b, und der Missbrauch der Gentechnik am Menschen ist in der
Schweiz verboten, nach Artikel 119 der Bundesverfassung. Ergänzt wird
dies durch Artikel 230bis des Strafgesetzbuches, ... Damit drohen den
Tätern bis zu 10 Jahre Gefängnis. Dieses Urteil sollte aber auch den
Rest der Welt aufhorchen lassen, denn der Nürnberger Kodex hat
internationale Gültigkeit und ist auch in Artikel 7 des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte enthalten. Bei
strafrechtlichen Vorwürfen muss in der Erklärung auf den
Contergan-Skandal hingewiesen werden, um der Bedeutung dieses Vorwurfs
besonderes Gewicht zu verleihen. Der Politik steht also ein heißer
Herbst bevor. Man sollte auch wissen, dass in diesen Prozessen der
deutsche Anwalt Dr.Rainer Füllmich und weiter über 100 deutsche Anwälte
mitgewirkt haben.
Quelle: https://boersenwolf.blogspot.com/2022/08/supreme-court-urteil-bestatigt-covid.html
Kein Medium spricht darüber, weder in der Schweiz noch in Europa.
Das kommt leider erst wieder zeitverzögert.
Verfassungsgericht : Ist das Corona-Urteil auf RKI-Sand gebaut ?
Das Bundesverfassungsgericht hatte grundrechtseinschränkende „Corona-Maßnahmen“ für verfassungskonform erklärt. Die Richter glaubten dem Robert-Koch-Institut. Müsste das Urteil im Licht der RKI-Protokolle nicht revidiert werden ?
Verfassungsgericht : Ist das Corona-Urteil auf RKI-Sand gebaut ?
Dr. Renate HOLZEISEN - zur Situation der 3-G-Regeln und Green Pass in Italien
Frau Dr. Holzeisen ist Rechtsanwältin, Volkswirtin, Wirtschaftswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftlerin, in Bozen / Italien
Ihr Beitrag im Corona-Ausschuß 64. Sitzung (siehe auch unter dem Menüpunkt "Opera Corona" / Sitzungen zu EMA-Zulassungen der sogenannten "Impfstoffe"
siehe auch: Europäisches Arzneimittel-Register "Human Medicine Register"
hier findet man die Zulassungsbeschlüsse der Europäischen Kommission;
d.h. es handelt sich nicht um Impfstoffe zur Prävention der
Infektion durch den Virus SaRS-CoV-2, sondern allein die Krankheit
Covid-19 verhindern soll; dieser Aspekt widerspricht jeglicher geplanten
Impfpflicht
Eine hervorragende juristische Analyse zur Corona-Impfung:
Die Tatsache, dass die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulassungsdokumenten von EMA und Europäischer Kommission (siehe u.a. auf der website von medicinal human register) nicht zur Prävention der Infektion mit dem Virus SARS-COV-2 entwickelt und zugelassen wurden, sondern allein als Prävention eines schwereren Verlaufs der durch eine Infektion ausgelösten Krankheit COVID-19 wirken sollen und auch allein dafür bedingt zugelassen wurden. Es geht daher aus den offiziellen Zulassungsdokumenten hervor, dass diese Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen können, weil die damit behandelten Personen sich infizieren können und damit infektiös sein können. Die Praxis beweist darüberhinaus, dass sich bereits vollständig „Geimpfte“ mit dem Virus infizieren und sogar eine gleich hohe Viruslast wie „Ungeimpfte“ haben (siehe zuletzt u.a. CDC). Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang“ – abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit – auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant ! Gerade als im Unternehmensrecht beratende Rechtsanwältin empfehle ich jedem Arbeitgeber eindringlich von einem COVID-19-Impfdruck/Impfzwang Abstand zu halten, denn die weitreichenden damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen sind den Meisten offensichtlich gar nicht bewußt.
Heimliche Änderungen von Gesetzen und Verordnungen für Covid-"Impfstoffe"
ein Beitrag von Alina Senger (03.08.2022)
Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel ist ein deutscher Rechstanwalt mit Kanzleien in Wien und Heidelberg. Während der Corona-Krise vertrat er zahlreiche Ärzte in Disziplinarverfahren (u.a. wegen des Ausstellens von Maskenattesten). Infolge der Arbeit für seine Mandanten, für die er 32 Verfahren führte (und 32 gewann) wurde Rechtsanwalt Dr. Parusel auf zahlreiche Falschdarstellungen von Politik und Behörden in Sachen Corona aufmerksam. Die RKI-Files gaben dann den letzten Ausschlag für die umfangreiche Strafanzeige, die Dr. Parusel gegen insgesamt 52 Verantwortliche in Deutschland stellte aufgrund eines Verdachts auf strafbare Handlungen. Im Interview erläutert Dr. Parusel seine Beweggründe für den ungewöhnlichen Schritt.
Pfizer in 5 US-Bundesstaaten verklagt !
freedom-of-information-act
Die Strafanzeige von KRISTA gegen Swissmedic und impfende Ärzte
Die beiden Schweizer Anwälte Philipp Kruse und Markus Zollinger haben am 14. Juli 2022 im Namen von bisher sechs mutmaßlich durch die Covid-19-Impfung Geschädigten sowie 37 weiteren Personen Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der schweizerischen Zulassungsbehörde Swissmedic (analog EMA und FDA) sowie impfende Ärzte des Inselspitals Bern eingereicht. Dabei geht es insbesondere um die schwerwiegende und dauerhafte Verletzung heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten (Heilmittelgesetz, HMG) sowie auch um Verletzungs- und Gefährdungstatbestände des allgemeinen Strafrechts (schweizerisches Strafgesetzbuch, StGB) im Zusammenhang mit der Zulassung der beiden Impfstoffe Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) sowie den Zulassungserweiterungen.
Die Angst der Verantwortlichen vor der Aufarbeitung
ein Beitrag von Tobias RIEGEL bei den NachdenkSeiten (siehe auch unter dem Menüpunkt "Neue Medien")
Corona und der Kampf um die Wahrheit
Die Corona-Aufarbeitung steckt noch in den Kinderschuhen, sofern sie überhaupt gewollt ist. In dieser Sendung spricht Julia Szarvasy mit ihren Gästen über den Kampf um die Wahrheit aus juristischer, medizinischer und statistischer Analyse heraus.
Dr. Andreas Posa (Arzt, Neurologe), Marcel Barz (Wirtschaftsinformatiker) und Dr. Alexander Christ (Rechtsanwalt, Politikwissenschaftler, Philosoph, Germanist) geben Einblicke in die vielen Ungereimtheiten, falschen Verlautbarungen sowie offensichtliche Vertuschungsaktionen seitens Politik und Medien während der Corona "Pandemie".
Corona Hardliner : Sie hatten ja fast Recht
Jeder, der damit rechnet oder auch nur darauf hofft, dass irgendwann in naher Zukunft die Corona-Aufarbeitung beginnen wird – und zwar mit dem Eingeständnis von Fehlern auf der Seite der Alarmisten und Angstverkäufer – wird enttäuscht werden. Sie hatten ja fast recht.
Ein Team um Naomi Wolf und Steve Bannon hat in den USA freigeklagte Dokumente des Pharma-Giganten Pfizer über seine Covid-Impfstoffe mit Hilfe von tausenden Fachleuten ausgewertet und die Ergebnisse jetzt publiziert. Die beiden Mediengrößen waren bislang in gegensätzlichen Lagern verortet. Wolf spricht resümierend von einem möglichen „Verbrechen gegen die Menschheit“.
Wie Pfizer und die Medien das Skandalvideo zu Pfizers Virusmutationsforschung begruben
Forschungsdirektor bei Pfizer gibt bekannt, dass das Unternehmen die Manipulation von COVID durch „gerichtete Evolution“ untersucht, um es „wirksamer“ zu machen, indem Affen infiziert werden, um neue Impfstoffe zu entwickeln.
„Sagen Sie das Niemandem … Es besteht ein Risiko … Sie müssen sehr kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass dieser Virus, den Sie mutieren, nichts erzeugt … so, wie der Virus in Wuhan begann, um ehrlich zu sein. "
Project Veritas behauptet, interne Pfizer-Dokumente erhalten zu haben, die Jordan Walker als „Pfizer Director, Research & Development Strategic Operations“ bestätigen.
NATO befahl lockdowns wegen Laborvirus
In dieser Ausgabe von "Dr. Nehls präsentiert" stelle ich Ihnen einen außergewöhnlichen Vortrag vor, den ich persönlich beim Corona-Symposium der AfD im Bundestag miterlebt habe. Professor Roland Wiesendanger sprach direkt vor mir in der gleichen Session. Warum ich diesen Vortrag präsentiere: Prof. Wiesendanger ist ein weltweit anerkannter Wissenschaftler, Professor für experimentelle Festkörperphysik an der Universität Hamburg und einer der ersten Experten in Deutschland, der sich öffentlich mit dem Ursprung des SARS-CoV-2-Virus auseinandersetzte. Sein Vortrag war Teil eines 8-Stunden-Programms und wurde vermutlich nicht so oft gesehen, wie er es verdient hätte. Deshalb habe ich mit ihm gesprochen und ihm angeboten, seinen Vortrag herauszulösen und auf meinem Kanal einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Er war begeistert – und ich hoffe, Sie werden es auch sein. Die zentralen Themen:
Dieses Gespräch könnte die Geschichtsbücher neu schreiben. Ich spreche mit Professor Roland Wiesendanger – dem Mann, der als Erster in Deutschland öffentlich die Laborursprungstheorie von SARS-CoV-2 vertrat und dafür massiv angegriffen wurde. Heute wissen wir: Er hatte recht. Was damals als "Verschwörungstheorie" diffamiert wurde, gilt mittlerweile bei internationalen Geheimdiensten als hochwahrscheinlich. Doch die Vertuschung geht weiter – und die Akteure sitzen nach wie vor in Schlüsselpositionen. In diesem Gespräch erfahren Sie:
Professor Wiesendanger legt dar, warum die Aufklärung des Virusursprungs nicht nur für die Vergangenheit relevant ist, sondern entscheidend für die Vermeidung zukünftiger Pandemien. Er präsentiert Fakten, Dokumente und Expertengutachten, die in den Mainstreammedien kaum Beachtung finden.
Coronavirus : Die Labortheorie
Aktuell vermeldet die Website des Weißen Hauses, dem Amtssitz des US-Präsidenten: „Der Ursprung von COVID-19 ist höchstwahrscheinlich ein Zwischenfall in einem Labor, bei dem es um Gain-of-Function-Forschung ging.“
Auch der deutsche Bundesnachrichtendienst ging, wie kürzlich bekannt wurde, bereits seit 2020 von einem Laborunfall aus. Und amerikanische Geheimdienste kamen ebenfalls schon im Juni 2020 zu dieser Einschätzung.
Am Anfang des Corona-Geschehens galten solche Behauptungen allerdings als Verschwörungstheorie und abwegige “Schwurbelei“. Im April 2025 traf ich in Hamburg zwei ausgewiesene Experten, die sehr früh Zweifel an der weitverbreiteten Zoonose-Theorie äußerten, derzufolge das neue Coronavirus von Fledermäusen auf den Menschen übergesprungen sei.
Der Physikprofessor Roland Wiesendanger und die Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Johanna Deinert sind sich seit langem sehr sicher, dass Sars-CoV2 aus einem Labor in Wuhan (China) stammt, wo Viren im Rahmen der sogenannten Gain-of-Function Forschung verändert wurden. Sowohl die USA als auch China und Deutschland sind direkt oder indirekt an dieser höchst riskanten Forschung beteiligt, die weltweit an verschiedenen Orten stattfindet.
In unserem ausführlichen Gespräch geht es um die Indizien, die darauf hindeuten, dass das Coronavirus eben keinen natürlichen Ursprung hat, um die Art und Weise, wie die wissenschaftliche Debatte zu diesem Thema unterbunden wurde, und um die Frage, ob Gain-of-Function-Forschung nicht generell verboten werden oder zumindest einer starken staatlichen Kontrolle unterliegen sollte.
Prof. Roland Wiesendanger ist Physiker und Professor für Experimentelle Festkörperphysik an der Universität Hamburg. Seit 2000 ist er Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und seit 2005 Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg.
Dr. Johanna Deinert ist Fachärztin für Allgemeinmedizin mit einem Doktortitel in Virologie. 2022 wurden sie von der Ärzteschaft als Delegierte für die offizielle Ärzteversammlung in Hamburg gewählt. Sie hat außerdem in der Abteilung für Virologie am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg gearbeitet.
Empfehlungen:
Interview mit Valentin Bruttel: https://blog.bastian-barucker.de/coro... "Ist dies der Mann, der SARS-CoV-2 in Faucis US-Labor erschaffen hat?" von Jim Haslam: https://blog.bastian-barucker.de/ursp... Studie von Prof. Wiesendanger: https://www.uni-hamburg.de/newsroom/p... "SARS-CoV-2 kommt aus einem US-Labor" - Interview mit dem US-amerikanischen Lab Leak Forscher Jim Haslam (Aya Velàzquez): https://www.velazquez.press/p/sars-co...
US-Bericht bestätigt die Labor-Pandemie
Ein neuer Bericht aus den Vereinigten Staaten legt nahe, dass SARS-CoV-2 vermutlich in einem Labor entstand und durch einen Unfall freigesetzt wurde. Der prominenteste Vertreter dieser These war und ist Professor Roland Wiesendanger, der an der Universität Hamburg im Lehrstuhl für Physik tätig ist. Schon zu Beginn der Pandemie kam er zu dem Schluss, dass es nicht natürlichen Ursprungs sein kann. Seine Forderung: Gain-of-function-Forschung muss sofort eingestellt werden. Diese Forschung ist hochgefährlich, wenig seriös und im Grunde nichts weiter, als der Versuch, Forschungsverbote zu umgehen.
Virus stammt gesichert aus WUHAN-Labor
Prof. Dr. Roland WIESENDANGER (Professor für Festkörperphysik an der Uni Hamburg, Nanowissenschaftler) im Gespräch mit Philip Hopf (von
HKCM, siehe auch unter dem Menüpunkt "Neue Medien")
... jetzt ist die Gesellschaft gefragt!
Archivware vom 25. Mai 2022
Stammt das Virus aus der Natur oder aus dem Labor? Und: Macht das für einen Unterschied?
Wenn das SarS-Cov-2-Virus menschengemacht ist und der sogenannten Gain-of-function-Forschung entspringt, gibt es Verantwortliche. Dann sind vor allem wir als Gesellschaft gefordert, diese weltweite Katastrophe aufzuklären und aufzuarbeiten. Für jeden einzelnen Menschen würde diese Tatsache ein inneres Erdbeben verursachen, denn es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich mit den Unbilden der Natur umzugehen habe und in meiner Gemeinschaft einen Weg dafür suche, oder ob es zu benennende Verursacher dieses Unheils gibt.
Der Hamburger Nanowissenschaftler Professor Roland Wiesendanger beschäftigt sich seit Anfang 2020 mit dieser Frage und ist früh mit renommierten Wissenschaftlern weltweit dem möglichen Labor-Ursprung des Sars-Cov-2-Virus nachgegangen. Unsere Kollegin Eva Schmidt hat sich mit ihm unterhalten.
Roland Wiesendanger lehrt experimentelle Festkörperphysik an der Universität Hamburg und wurde zur Gründung des Zentrums für Mikrostrukturforschung dort hin berufen. Seither arbeitet Wiesendanger an verschiedenen Forschungsthemen und Projekten auf dem Gebiet der Nanowissenschaft und Nanotechnologie. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Im Jahr 2012 erhielt er die Ehrenprofessur des Harbin Institute of Technology in China und 2015 die Ehrendoktorwürde der Technischen Universität Posen. Er ist Autor bzw. Co-Autor von über 600 wissenschaftlichen Originalveröffentlichungen sowie von zahlreichen Büchern und Buchartikeln.
"Die Wissenschaft wurde mißbraucht"
Prof. Dr. Roland Wiesendanger (Professor für Festkörperphysik an der Universität Hamburg, Nanowissenschaftler) im Gespräch mit Marc Friedrich am 10.10.2024.
Themen :
CORONA kommt aus dem Labor und ist menschengemacht !
Prof. Dr. Roland Wiesendanger (Professor für Festkörperphysik an derUniversität Hamburg, Nanowissenschaftler) im Gespräch mit Marc
Friedrich (Betriebswirtschaftler, Sachbuchautor zu den themen Wirtschaft udn Finanzen)
Seit über 1 Jahr hält Corona die
Welt in Atem. Durch die Lockdowns und politischen Maßnahmen sind
gigantische volkswirtschaftliche Schäden entstanden aber auch die
Spaltung der Gesellschaft und seelische Kollateralschäden. Bis heute ist
unklar woher das Virus eigentlich stammt. Kommt das Virus aus einer
Fledermaussuppe, von einem Tiermarkt oder aus einem Labor ? Prof. Dr.
Wiesendanger zeigt auf, daß viele Indizien nicht nur dafür sprechen, daß
das Virus tatsächlich aus dem Labor kommt, sondern sogar
menschengemacht ist.
Konstruierte Viren und die Konstruktion von Long Covid
Am 26. März 2020 sprachen wir zum ersten mal mit dem Toxikologen und Immunologen Prof. Stefan Hockertz, weil wir nicht glauben konnten, was die Welt uns mit der Corona-Erzählung auftischte. Wir waren nach Antworten suchend, er war ungläubig, erstaunt und empört. Alles, was er gelernt und praktiziert hatte, war auf den Kopf gestellt worden. Immer noch drehen sich die immunologischen Gesetzmäßigkeiten in der Öffentlichkeit nicht wieder auf die Füße. Auch nicht, als der mächtigste Vertreter, Förderer und Nutznießer der sogenannten Covid-19-Vaccinen, Bill Gates, in einem Interview bereits 2022 sagte: „... Wir wussten nicht, dass die Sterblichkeit ziemlich niedrig ist, und dass es sich um eine Krankheit handelt, die vor allem Ältere betrifft, ähnlich wie eine Grippe, wenn auch etwas anders.“ Und weiter: „Wissen Sie, traurigerweise ist das Virus selbst, insbesondere die Omicron-Variante, eine Art Impfstoff, der sowohl B-Zell-, als auch T-Zell-Immunität erzeugt. Und es hat die Weltbevölkerung besser erreicht, als unser Impfstoff.“ Immer noch wird an der sogenannten Impfung festgehalten und ihre vielfach schädliche Auswirkung negiert. Heute haben wir wieder Gelegenheit den aktuellen Wissensstand von Professor Stefan Hockertz abzufragen, der seit mehr als zwei Jahren nun in der Schweiz für Aufklärung arbeitet. Eva Schmidt hat ihn befragt und wollte zunächst wissen, wie es ihm heute in seinem Exil geht. Hören Sie heute den ersten Teil des Interviews, der zweite wird am 27. März zur selben Zeit ausgestrahlt.
